Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG), das auf der Richtlinie 2003/59/EG basiert, regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern. Die Fahrschule Heppel besitzt eine Fahrschulerlaubnis der Klassen CE und DE nach § 10 Abs. 2 des Fahrlehrergesetzes, erteilt vom Landratsamt Rosenheim, und ist damit als Ausbildungsstätte gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 BKrFQG anerkannt.
Zusätzliche Ziele der Weiterbildung sind in der Anlage 1 der Berufsraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) festgelegt und bilden die Rahmenvorgaben für Berufskraftfahrer-Weiterbildungen.
Richtig schlafen – besser fahren
Verkehrsvorschriften aktuell
Auffrischung Erste Hilfe
7 Stunden á 60 Minuten
Kiefersfelden
Dienstag: 18.30 - 20.00 Uhr
Donnerstag: 18.30 - 20.00 Uhr
Oberaudorf
Mittwoch: 18.30 - 20.00 Uhr
Lindenweg 3
83088 Kiefersfelden
Rosenheimer Straße 27
83080 Oberaudorf